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1. Allgemeine Bestimmungen
Wir erbringen unsere vertraglich vereinbarten Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
Die Ausübung der ärztlichen Heilkunde ist nicht Gegenstand des Beratungs- und Betreuungsangebot der medvita GmbH.
Zahlungen an die medvita GmbH sind reine Selbstzahlerleistungen. Eine Vorlage bei der Krankenkasse zur Kostenerstattung liegt im Ermessen des medvita-Kunden.
§ 1 Geltung der Geschäftsbedingungen
1. Diese Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird. Verbraucher im Sinne dieser Bestimmungen sind weder gewerblich noch selbständig tätig.
Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständig beruflichen Tätigkeit handeln.
Vereine im Sinne der Geschäftsbedingungen sind alle eingetragenen Vereine, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist.
Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind Verbraucher, Unternehmer und eingetragene Vereine.
3. Durch Annahme der Lieferung und/oder der Leistung erkennt der Kunde unsere Geschäftsbedingungen auch für zukünftige Geschäfte an, welche den gleichen Vertragsgegenstand betreffen oder mit ihm im Zusammenhang stehen.
4. Abweichende entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich durch uns schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch für die Fälle, in denen wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag schriftlich unter Hinweis auf diese Bedingungen bestätigt oder ohne Vorbehalte des Kunden ausgeführt haben
§ 2 Angebot, Vertragsschluss, Preise
1. Unsere Angebote oder benannten Preise sind bis zu dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses stets unverbindlich und freibleibend. Sie stellen daher nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar. Mit dem Kaufverlangen oder der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich sein Angebot zum Vertragsschluß. Alle gegenseitigen Rechtsgeschäfte kommen erst nach Zugang unserer Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der Lieferung oder Übergabe der Ware zustande.
2. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Auftragsbestätigung verbunden werden.
3. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
§ 2a Widerrufsklausel
1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber uns oder durch Rücksendung der Ware zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an: medvita GmbH Adresse: Im Westpark 15, 35435 Wettenberg Tel:0641/9696970 Fax:0641/9696971
2. Bei Lieferverträgen ist der Verbraucher bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechtes bei einem Bestellwert bis zu 40 € der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über 40 € hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
3. Ebenfalls bei Lieferverträgen hat der Verbraucher Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
4. Das vorbezeichnete Widerrufsrecht des Verbrauchers besteht nicht bei allen bei uns bestellten Nahrungsmitteln und Nahrungsergänzungsstoffen.
§ 3 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ist der Kunde Unternehmer, so ist eine Aufrechnung uns gegenüber nur mit unbestrittener oder rechtskräftiger festgestellter Forderung statthaft. Eine Aufrechnung des Kunden wegen Gegenansprüchen, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen, sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmer handelt.
§ 4 Zahlung, Verzugszinsen
1. Die Preise verstehen sich ab unserem Haus einschließlich der Verpackung inklusive der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Beim Versendungskauf versteht sich der Preis zuzüglich einer Versandkostenpauschale in Höhe von € 6,50.
2. Der Kunde kann den Preis per Nachnahme, Rechnung, Bankeinzug oder Kreditkarte bezahlen. Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Handelt es sich beim Kunden um einen Erstbesteller, ist jedoch eine Bezahlung nur per Nachnahme möglich.
3. Forderungen aus Lieferungen sind in den in der Rechnung angegebenen Zeiträumen zu zahlen. Zahlt der Kunde nicht innerhalb der jeweiligen Frist, so kommt er ohne Mahnung in Verzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
§ 5 Haftungsausschluss/Verjährung
1.Medvita haftet nicht für Schäden, die aufgrund leicht fahrlässigen Verhaltens eingetreten sind.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels der Ware verjähren spätestens nach 2 Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Kunde von dem Schaden und von den Umständen, aus denen sich seine Anspruchsberechtigung ergibt Kenntnis erlangt; ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in drei Jahren von dem schädigenden Ereignis an. Im Falle der vorsätzlichen Schadenszufügung und bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
§ 6 Höhere Gewalt
In Fällen höherer Gewalt ist medvita von der Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, Unterbrechung der Stromversorgung sowie behördliche Maßnahmen.
§ 7 Gefahrenübergang
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, bei dem Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache and den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstaltauf den Käufer über.
2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2. Bei Verträgen mit Unternehmen und Vereinen behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
3. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
4. Der Kunde ist verpflichtet uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
5. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.
§ 9 Mängelansprüche
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, daß Ernährungsprodukte sachgerecht und in der Originalverpackung gelagert werden und nicht Feuchtigkeit oder großen Temperaturunterschieden ausgesetzt werden.
2. Ist der Käufer Unternehmer oder ein Verein, so leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen – anderenfalls ist die Geltendmachung eines Mängelhaftungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
5. Verbraucher und Vereine müssen uns innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung erlöschen die Mängelhaftungsrechte 2 Monate nach Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist unsererseits. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Ware bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.
6. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
7. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
8. Für Unternehmer und Vereine beträgt die Verjährungsfrist zur Geltendmachung von Sachmängeln 1 Jahr, für Verbraucher 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Kunden und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
9. Ansprüche des Unternehmers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Unternehmers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
10. Ist der Käufer Unternehmer oder ein Verein, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Veräußerung, Anpreisung oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
11. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
12. Der Kunde darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
§ 10 Schriftorm, Teilunwirksamkeit
Die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Auf die Einhaltung der Schriftform kann nur schriftlich verzichtet werden. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Unwirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung so auszulegen oder zu ergänzen, daß der mit ihr erstrebte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
§ 11 Gerichtsstand, Datenverarbeitung
1. Ist der Kunde Kaufmann, so ist als Gerichtsstand – auch für Scheck und Wechselprozesse – ausschließlich der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
2. Angaben über den Kunden werden mit dessen Einverständnis zum Zwecke der elektronischen Datenverarbeitung für eigene Zwecke gespeichert.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
§ 12 Telefaxrundschreiben/E-Mailings
Wir nutzen die Form von Telefaxrundschreiben und E-mailings, um den Kunden über Neuheiten und Angebote zu informieren. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit dieser Form der Informationsbereitstellung zu widersprechen |